Blühstreifen können sowohl gräserdominierte Wiesen, als auch Ackerflächen und Obstbaukulturen aufwerten. Die Verwendung von gebietsheimischem (autochthonem)
Saatgut, die richtige Saatbettbereitung und Aussaat, sowie die entsprechende Pflege und Bewirtschaftung sind ausschlaggebende Faktoren für das Gelingen und Erblühen.
Kräuterreiche Blühstreifen leisten einen Beitrag, die Biodiversität in der Landschaft zu erhöhen und das Landschaftsbild aufzuwerten. Blühstreifen locken Insekten
- und damit auch Vögel - an. Wenn sie über den Winter stehen gelassen werden, sind sie zudem Quartier für Bodenbrüter und in den abgestorbenen Pflanzenteilen können Insekten
überwintern.
Im Rahmen des gemeinsamen Projekts des Landschaftserhaltungsverbands Landkreis Ravensburg e.V., des Bauernverbands
Allgäu-Oberschwaben und der Edith-Stein-Schule Ravensburg wurden 2018 im Landkreis Ravensburg ca. 34 ha Ackerblühstreifen eingesät. Über 32 Landwirte aus 15
Gemeinden waren beteiligt.
2019 konnten diese Zahlen noch gesteigert werden. Etwa 130 Betriebe haben ca. 70 ha Blühäcker oder Blühstreifen eingesät. Diese Zahlen blieben im Jahr 2020 konstant, wobei erstmals mehrjähriges
Saatgut angeboten wurde.
Das Ackerblühstreifenprojekt wird 2021 fortgesetzt. Erstmals werden im Projektjahr 2021 auch Obstbaubetriebe bei der Anlage von Blühstreifen in der Fahrgassenmitte unterstützt.
Bestellungen sind ab Januar bis zum 01.03.2021 möglich. Bitte möglichst frühzeitig bestellen!
Wie läuft das Projekt ab?
- Mitmachen können Landwirte, die den Blühstreifen im Landkreis Ravensburg anlegen
- ausgefülltes Bestellformular bis spätestens 01.03.2021 an den LEV Ravensburg schicken
- Das Saatgut wird vom LEV bestellt, die Kosten können dank einer Spende der Kreissparkassen Stiftung zu 100% übernommen werden
- Lieferung des Saatgutes zum Hof des Betriebs (ca. Anfang April)
- Aussaat erfolgt durch den Landwirt bzw. kann ggf. überbetrieblich übernommen werden
- Das Landwirtschaftsamt weist darauf hin, dass die Blühstreifen im Gemeinsamen Antrag (GA) zu beantragen sind. Seit dem Antragsjahr 2019 gibt es eine Vereinfachung: Die grafische
Erfassung ist nicht mehr in jedem Fall notwendig. Infos dazu erhalten Sie in den Erläuterungen zum GA bzw. bei Ihrem Sachbearbeiter (Landwirtschaftsamt). Link Homepage Landwirtschaftsamt
- Es handelt sich um keine Mischung für geförderte Agrarumweltmaßnahmen wie etwa FAKT und darf auch nicht als solche verwendet werden
Zur Auswahl stehen:
- 5kg/ 10kg Ravensburger Ackerblühstreifen (einjährig, bio)
- 1kg/ 2,5kg Veitshöchheimer Bienenweide Süd (mehrjährig, konventionell)
- 0,5kg Ravensburger Ackerkräutermischung (einjährig, bio)
- 5 kg Fahrgassenmischung FÖKO (mehrjährig, konventionell) --> nicht mehr verfügbar, Mittel sind bereits ausgeschöpft.
Das Feldschild (A3, zum ausdrucken und laminieren) finden Sie hier:
ökologische Aspekte bei der Anlage von Ackerblühstreifen:
- möglichst breit (2 Sämaschinenbreiten)
- möglichst im Acker oder zwischen 2 Schlägen
- möglichst im/am Getreideacker
- möglichst nicht an einer viel befahrenen Straße, möglichst auch nicht an einem Weg
- möglichst lange (über den Winter) stehen lassen bzw. eine mehrjährige Mischung verwenden
- keine Pflanzenschutzmittel und Düngung im Blühstreifen
- möglichst keine Insektizidanwendung in der Nähe des Blühstreifens
ökologische Aspekte bei der Anlage von Blühstreifen in der Fahrgassenmitte:
- ca. 50 cm breit
- möglichst in jeder Fahrgasse
- angepasste Mulchtechnik
--> Geeignetes Mulchgerät zur
Aussparung der Blühstreifen sollte vorhanden sein und zudem gilt
es, alternierend, d.h. jede zweite
Fahrgasse zeitlich versetzt
zu mulchen
(es soll immer ein Blühangebot zur Verfügung
stehen)
- Schröpfschnitt im 1.
Jahr nach Auflaufen des
Schnellbegrüners und ggf. anderer Beikräuter
Neben der Anlage eines Blühstreifens, gibt es noch weitere Möglichkeiten die Artenvielfalt im Acker zu steigern. Eine Übersicht zu den verschiedenen Varianten und
Fördermöglichkeiten finden Sie hier: