Die Landschaftspflegerichtlinie bildet die Rechtsgrundlage und ist das zentrale Instrument für die finanzielle Förderung der Landschaftspflege in Baden-Württemberg. Sie regelt welche Maßnahmen, zu welchem naturschutzfachlichen Ziel, für welche Zuwendungsempfänger, zu welchen Konditionen förderfähig sind.
Ein großer Teil der heimischen Flora und Fauna ist auf eine extensive Bewirtschaftungsweise angewiesen.
Deshalb werden unterschiedliche Maßnahmen zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten sowie ihren Lebensräumen gefördert:
Zuwendungen werden mit Ausnahme von Investitionen kleiner landwirtschaftlicher Betriebe ausschließlich in bestimmten Schutz- und Vorranggebieten oder in Projektgebieten gewährt (z.B. Biosphären-, Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, landesweiter Biotopverbund, Projektgebiete für den Artenschutz, PLENUM-Gebiete, Gebiete zur Biotopvernetzung und Mindestflur, LEADER-Gebiete, Fördergebiet Wolfsprävention).
Ziele:
Weiterführende Informationen:
Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum: LPR