Biotopentwicklungs- und spezielle Artenschutzmaßnahmen

Um Biotope zu erhalten oder zu entwickeln, initiiert und organisiert der LEV sogenannte Erstpflegemaßnahmen. Es handelt sich dabei meist um einmalige Pflegearbeiten, die im Laufe eines Jahres abgeschlossen werden, wie etwa Entbuschungen und die Herstellung der Pflegbarkeit von Streuwiesen oder die Neophytenbekämpfung. Um bestimmte Populationen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu fördern, werden in Zusammenarbeit mit den Artenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums spezielle Artenschutzmaßnahmen umgesetzt.

Sie werden jährlich durch das Landratsamt (UNB) oder das Regierungspräsidium über eine direkte Beauftragung vergeben und nach den gültigen Maschinenringsätzen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR Teil B) vergütet. So werden jährlich etwa 80 bis 110 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von etwa 260.000 € umgesetzt.