Für die Umsetzung des Biotopverbunds sind laut Landesnaturschutzgesetz die Gemeinden zuständig. Sie sind dazu verpflichtet einen Biotopverbundplan zu erstellen, der die Grundlage für Maßnahmen zur Entwicklung eines räumlich funktionalen Biotopverbunds darstellt. Alternativ können auch Landschafts- oder Grünordnungspläne angepasst bzw. ausgebaut werden.
Das Land fördert über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) die Verbundplanungen der Kommunen zu 90 % statt der üblichen 70 % und Maßnahmenumsetzungen zu 70 % statt 50 %. Als weiteres Umsetzungsinstrument kommt das Ökokonto in Betracht.
Als Arbeitshilfe für die Beauftragung von Planungsbüros stehen nachfolgend ein Musterleistungsverzeichnis und ein LPR-Antragsformular zur Verfügung:
Zum Vergabeverfahren sollten folgende Links beachtet werden:
Auf dem Weg von der Erstellung eines Biotopverbundplans bis zur gezielten Umsetzung von Maßnahmen steht Ihnen die Biotopverbundmanagerin Tanja Westernacher im Landkreis Ravensburg beratend zur Seite.
Kontakt:
Tanja Westernacher
Tel.: 0751 85 9693
Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de