Mit dem landesweiten Biotopverbund sollen heimische Arten, Artengemeinschaften und ihre Lebensräume gesichert werden. Doch beim Biotopverbund geht es nicht nur um die räumliche Verbindung von Biotopen, sondern vielmehr um die funktionsfähigen ökologischen Wechselbeziehungen in der Landschaft. Diese müssen bewahrt, wiederhergestellt und entwickelt werden. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Biotopverbunds können sehr unterschiedlich sein. Dabei müssen Biotope nicht immer direkt mit gleichartigen Strukturen und ohne Unterbrechungen miteinander verbunden werden. Meist genügt ein Raster an entsprechenden Lebensräumen, das gewährleistet, dass die Landschaft, in der die jeweiligen Biotope liegen „durchlässig“ bleibt. So können z.B. folgende erforderlichen Funktionen aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden:
Zu beachten ist auch, dass nicht immer nur gleichartige Biotope funktional in Bezug zueinander stehen sollten. Viele Tiere sind innerhalb ihres Lebenszyklus auf verschiedene Biotope oder auf Strukturen angewiesen, die in sehr unterschiedlichen Biotoptypen auftreten.
Lebensraumverluste, Minderung der Lebensraumqualität und Verinselung bzw. Fragmentierung der Lebensräume erschweren den Erhalt der biologischen Vielfalt. Deswegen ist es wichtig Konzepte und Maßnahmen zum Biotopverbund zu erstellen und umzusetzen.
Nach dem Biodiversitätsstärkungsgesetz (NatSchG §22) soll der Biotopverbund bis 2023 auf mind. 10 % und bis 2030 auf mind. 15% der Offenlandfläche realisiert werden. Für die Umsetzung werden die Gemeinden zur Verantwortung gezogen. Sie sind dazu verpflichtet einen Biotopverbundplan zu erstellen, der die Grundlage für Maßnahmen zur Entwicklung eines räumlich funktionalen Biotopverbunds darstellt. Alternativ können auch Landschafts- oder Grünordnungspläne angepasst bzw. ausgebaut werden.
Das Land fördert über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) die Verbundplanungen der Kommunen zu 90 % statt der üblichen 70 % und MAßnahmenumsetzungen zu 70 % statt 50 %. Als weiteres Umsetzungsinstrument kommt das Ökokonto in Betracht.
Als Arbeitshilfe für die Beauftragung von Planungsbüros stehen nachfolgend ein Musterleistungsverzeichnis und ein LPR-Antragsformular zur Verfügung:
Zum Vergabeverfahren sollten folgende Links beachtet werden:
Auf dem Weg von der Erstellung eines Biotopverbundplans bis zur gezielten Umsetzung von Maßnahmen steht Ihnen die Biotopverbundmanagerin Tanja Westernacher im Landkreis Ravensburg beratend zur Seite.
Kontakt:
Tanja Westernacher
Tel.: 0751 85 9693
Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de